Nachgeburtsverhaltung
Die Nachgeburtsverhaltung oder auch „Retentio secundinarum“, wie es auf „schlau“ in der Tiermedizin heißt, ist eigentlich keine eigenständige Krankheit, sondern ein Symptom verschiedener Funktionsstörungen. Sie bezeichnet den ausbleibenden Abgang der Nachgeburt. Normalerweise werden kurz nach einer Geburt die überflüssigen Reste der Plazenta bzw. des Mutterkuchens ebenfalls ausgeschieden. Geschieht dies nicht oder nicht vollständig, nachdem seit der Geburt mehr als sechs Stunden vergangen sind, spricht man von einer „Nachgeburtsverhaltung“. Von einem „verzögerten Abgang“ ist die Rede, wenn die Nachgeburt nicht innerhalb von drei Stunden nach der Geburt des Fohlens vollständig abgegangen ist.
Die genauen Ursachen für eine Nachgeburtsverhaltung bei Pferden sind noch ungeklärt. Es scheinen jedoch mehrere Faktoren dabei eine Rolle zu spielen. Jeder Prozess, der in irgendeiner Weise zu einer Störung des Geburtsvorganges führt, kann so eine Nachgeburtsverhaltung auslösen und wird besonders bei schweren Geburten, sowie bei Zwillingsgeburten oder wenn die gebärende Stute schon sehr alt ist, beobachtet.
Für das Muttertier stellt es ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar, wenn die Plazenta oder Teile von ihr nach der Geburt im Körper verbleiben. Meist ist eine Gebärmutterschleimhautentzündung die Folge, die sich schnell zu einer Gesamtinfektion (Septikämie) des Organismus im ganzen Körper ausweiten kann, was wiederum für die Stute nicht selten lebensbedrohlich werden kann. Meist sind ein Rückgang der Milchproduktion und eine gestörte Fruchtbarkeit oder sogar Unfruchtbarkeit zu befürchten.
Foto: komplette Nachgeburt noch mit Fohlen verbunden
L. Mahin, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons